Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Leisser als Einzelrichter betreffend die Beschwerden des Herrn A in ***, Slowakei gegen die Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf zu den Zahlen ***, ***, ***, sämtliche datiert mit 01.08.2018, betreffend Strafverhängungen nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) den BESCHLUSS: 1. Die Beschwerden werden gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unzulässig zurü... mehr lesen...