IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat/erkennt durch seine Richterin Dr.in Voppichler-Thöni über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch Rechtsanwälte BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 10.10.2018, Zl *****, betreffend einer Übertretung nach dem Tiroler Bergsportführergesetz 1998, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefo... mehr lesen...