IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Kroker über die Maßnahmenbeschwerde der AA, geboren am XX.XX.XXXX , wohnhaft in **** Z, Adresse 1, vertreten durch Rechtsanwältin BB, Adresse 2, **** Y, gegen die Festnahme der Beschwerdeführerin am 25.02.2022 gegen 02:03 Uhr und deren Anhaltung auf der Polizeiinspektion X bis 25.02.2022 um 08:55 Uhr durch Polizeibeamte der Polizeiinspektion X , nach Durchführung einer öffentlichen mü... mehr lesen...