Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Dem hier angefochtenen Straferkenntnis ging voraus, dass am XXXX 2018 durch zwei Beamte einer Polizeiinspektion bei der XXXX (in der Folge: die Beschwerdeführerin) eine Kontrolle nach dem Glückspielgesetz durchgeführt wurde. Bei dieser Kontrolle stellten die Beamten zwei sichtbar montierte Kameras sowie im Geschäftslokal der Beschwerdeführerin Bildschirme fest. In Hinblick auf diese Wahrnehmungen sowie die Angaben einer Kellnerin im Gesch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am XXXX 2018 brachten ein Wohnungseigentümer und ein Mieter einer Wohnung durch ihre Rechtsvertretung eine Anzeige an den Magistrat gegen die Beschwerdeführerin - die XXXX GmbH - ein, da in einem Bestandsverfahren ein Protokoll einer Videoüberwachung des Eingangsbereichs des Mieters zwischen dem XXXX 2016 und dem XXXX 2017 vorgelegt worden sei. Es wurde unter anderen der Antrag gestellt, die Bezirksverwaltungsbehörde möge prüfen, ob die A... mehr lesen...