Entscheidungen zu § 30 Abs. 2 VStG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 2014/2/20 A17/2013

I. Sachverhalt und Vorbringen 1. Mit ihrer auf Art137 B-VG gestützten Klage gegen den Bund begehren die klagenden Parteien folgendes Urteil: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution EUR 1.440,-- zu bezahlen." 2. Begründend führen die klagenden Parteien aus, gegenüber der Erstklägerin sei mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 12. September 2012 als gemäß §9 VStG verantwortliches Organ der zweitklagenden Partei eine... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 20.02.2014

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