IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seine Richterin Dr. Reitter über die Beschwerde der E D, B, E, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 9. Juni 2021, GZ: BHLL/921100045555/21, wegen Übertretung des Integrationsgesetzes (IntG) zu Recht: I. Aus Anlass der Beschwerde wird das angefochtene Straferkenntnis wegen örtlicher Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben. II. Gegen diese Entscheidu... mehr lesen...