Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Beschwerde vom XXXX .2018 gaben S.Z., Inhaberin eines Kebab-Standes, und der Beschwerdeführer, ein Mitarbeiter, bei der BH XXXX zu Protokoll, dass sie von einem näher genannten Polizeiinspektor schikaniert würden. Zur Unterstützung der Beschwerde wurden zwei Videos vorgelegt, die Einsätze des Polizeiinspektors zeigen sollten. Es sei auch angegeben worden, dass um 2.500 € eine Kamera installiert worden sei, um zu beweisen, was jener Poli... mehr lesen...