Am 1. August 1977 gegen 16.30 Uhr beschwerte sich der Kläger telefonisch bei der Gattin des über seiner Wohnung wohnenden Beklagten wegen einer Lärmbelästigung, ohne dabei seinen Namen zu nennen. Eine halbe Stunde später suchte der Beklagte den Kläger in dessen Wohnung auf. Bei Ansichtigwerden des Klägers begann der Beklagte diesen zu beschimpfen und zu bedrohen. Während der Beschimpfungen des Beklagten bemerkte der Kläger einen vom oberen Stockwerk herunterkommenden Mann, der ihm nam... mehr lesen...