IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Richter Mag. DDr. Tessar über 1) die Beschwerde der A. GmbH (vormalige Partei B. GmbH), vertreten durch Rechtsanwälte GmbH, gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 36, vom 24.2.2017, Zl. MA 36-...1, mit welchem gemäß § 23 Abs. 3 Wiener Wettengesetz, die gänzliche Schließung der Betriebsstätte in Wien, J.-straße (richtig: Wien, K.-gasse), Wettbüro G., verfügt wurde, im z... mehr lesen...
A) IM NAMEN DER REPUBLIK: Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Richter Mag. DDr. Tessar über die Beschwerde der J. Ges.m.b.H. (protokolliert zu VGW-002/042/4104/2017) gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 36, Zahl MA 36-151206-2017-2 vom 24.2.2017, im Umfang, als mit diesem Bescheid gemäß § 24 Abs. 2 Wr. Wettengesetz Wettterminals objektiv für objektiv verfallen erklärt wurden, zu Recht: „I. Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird der angefoc... mehr lesen...