IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Thomas Thaller über die Beschwerde von Frau D. S., …, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. P.,…, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Salzburg vom 26.2.2016, Zahl xxxxxxxxx/15, zu Recht e r k a n n t: I. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde teilweise Folge gegeben und werden die zu den einzelnen Spruchpunkten I. bis IV. jeweils verhängt... mehr lesen...