Begründung: Der Kläger war vom 1. 4. 1974 bis 31. 3. 1999 Begünstigter der seit 1941 als Wohlfahrtseinrichtung aufgrund einer Betriebsvereinbarung bestehenden beklagten Partei. In der Betriebsvereinbarung ist festgehalten, dass die nach den Richtlinien der beklagten Partei vorgesehenen Leistungen über Ansuchen und ohne jeglichen Rechtsanspruch gewährt werden. Der Gesellschaftsvertrag der beklagten Partei sah - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen - vor, dass Pensionsz... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden, durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Univ. Doz. Dr. Bydlinski sowie durch die fachkundigen Laienrichter Dr. Ernst Galutschek und Gerhard Prochaska als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei DI Dr. Othmar T*****, vertreten durch Dr. Robert A. Kronegger, Rechtsan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass hierauf verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass hierauf verwiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Der Revisionswerber mis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 9. 6. 1917 geborene Klägerin befindet sich seit 29. 4. 1997 im Alten- und Pflegeheim M***** in I*****. Sie leidet insbesondere an Diabetes-mellitus Typ II (oral medikamentös eingestellt), arterieller Hypertonie, Verdacht auf frontale Gangstörung, vaskulärer Encephalopathie, Schwindelneigung sowie kompletter Harn- und fallweiser Stuhlinkontinenz (Durchfallneigung). Ihr monatlicher Gesamtbedarf an Betreuung und Hilfe beträgt jedenfalls 153 Stunden. Sie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, aufgrund von zwei Einmalzahlungen der beklagten Partei an ihre aktiven Arbeitnehmer in den Jahren 1996 und 1997 entstehe kein Anspruch des klagenden Pensionisten auf 80 % dieser Einmalzahlungen, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 ZPO). Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, aufgrund von zwei Einmalzahlungen der beklagten Partei an ihre aktiven Arbeitnehmer in den Jahren 1996 und 1997 entstehe kein Anspruch des klagenden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, hierauf zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, hierauf zu verweisen (Paragraph 48, ASGG). Rechtliche Beurteilung Sowohl Art V Abs 1 als auch Abs 3 der Übergangs- und Schlußbestimmungen des BPG stehen einer Anwendung des BPG auf die Ansprüche der Kläger entgegen. Die Leistungszusagen wurden nach den Feststellu... mehr lesen...
Begründung: Der Kollektivvertrag vom 1. Dezember 1959 (im folgenden: Pensionsvereinbarung) bestimmte unter anderem folgendes: "§ 1 Die DDSG sichert ihren in die Gehaltsschemata des österreichischen Kollektivvertrages für die Dienstnehmer der Donauschiffahrt eingereihten, in den ständigen Dienst übernommenen Bediensteten nach dem Ausscheiden aus dem gesellschaftlichen Dienst und deren Hinterbliebenen Leistungen nach den folgenden Bestimmungen zu: Diese Leistungen bestehen in einer Pe... mehr lesen...
Norm: BPG ArtV Abs3BPG §7BPG §8BPG §9BPG §18 Abs1BPG §19
Rechtssatz: Anwendung des BPG nur auf nach dem 01.07.1990 erworbene Anwartschaften. § 7 BPG soll lediglich sicherstellen, dass ein Arbeitgeberwechsel nicht zum Verfall von Anwartschaften führt. § 8 BPG ist auf die Einstellung des Erwerbes künftiger Anwartschaften durch KollV nicht anwendbar. § 9 BPG ist auf jeden Eingriff in angefallene Leistungen anzuwenden und gemäß § 19 BPG daher auch ... mehr lesen...