Begründung: Der Kläger war vom 1. 9. 1978 bis zum 31. 12. 2000 aufgrund eines privatrechtlichen, einem Kollektivvertrag unterliegenden Dienstvertrags als Musiker des Mozarteum-Orchesters, dessen Rechtsträger die Beklagte ist, beschäftigt. Seit 1. 1. 2001 bezieht er eine Berufsunfähigkeitspension sowie Pensionszuschüsse auf Grundlage des „Pensionszuschuss-Statuts 1974“ des Mozarteum-Orchesters. Nach einer Änderung dieses Statuts durch Beschluss des Orchesterausschusses wurden dem Klä... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war bei der beklagten Partei in deren Landesstudio K***** ab 1. 10. 1970 als Archivarin beschäftigt. In ihrem Dienstvertrag vom 13. 10. 1970 ist unter Punkt 9 festgehalten, dass die Bestimmungen der freien Betriebsvereinbarung (in der Folge immer: FBV) für die Dienstnehmer der beklagten Partei in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Einzeldienstvertrags sind. Das als Anhang zu § 38 FBV vom 27. Februar 1961 bezeichnete Pensionszuschussregulativ (Regu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 7. 1974 bis 1. 2. 2003 bei der Beklagten beschäftigt. Anlässlich des 95-jährigen Unternehmensjubiläums im Jahr 1989 entschloss sich der Geschäftsführer der Beklagten, für langjährige Mitarbeiter eine Alters- und Hinterbliebenenversicherung abzuschließen. Er wollte durch diese Vorgangsweise eine steuerliche Begünstigung ausnützen, verdiente Mitarbeiter an das Haus binden und ihre Treue belohnen. Größten Wert legte er darauf, dass es sich dab... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 1. 4. 1974 bis 31. 3. 1999 Begünstigter der seit 1941 als Wohlfahrtseinrichtung aufgrund einer Betriebsvereinbarung bestehenden beklagten Partei. In der Betriebsvereinbarung ist festgehalten, dass die nach den Richtlinien der beklagten Partei vorgesehenen Leistungen über Ansuchen und ohne jeglichen Rechtsanspruch gewährt werden. Der Gesellschaftsvertrag der beklagten Partei sah - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen - vor, dass Pensionsz... mehr lesen...
Norm: BPG §15
Rechtssatz: Der ausgeschiedene Arbeitnehmer kann nur für jene Versorgungsfälle Leistungen beanspruchen, die beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis im Leistungsplan der Unterstützungskasse vorgesehen waren. War zum Zeitpunkt des Ausscheidens des Klägers aus dem Konzern eine „Abfindung" von Anwartschaften im Leistungsplan der beklagten Partei nicht vorgesehen, kann § 15 BPG keine taugliche Rechtsgrundlage für den vom Rechtsmitte... mehr lesen...
Norm: BPG §15
Rechtssatz: Nach dieser Regelung, deren Abs 1 grundsätzlich als Ausformulierung des allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes verstanden wird, sind Differenzierungen nicht nur dann verpönt, wenn einzelne Arbeitnehmer gegenüber einer Mehrheit willkürlich schlechter behandelt werden; das Gleichbehandlungsgebot verlangt vielmehr Gleichbehandlung bei gleicher Sachlage. Verboten ist jede willkürliche Differenzierung z... mehr lesen...
Norm: BPG §15
Rechtssatz: Aus dem Gesetzestext ergibt sich eindeutig, dass die „Gleichstellungsregelung" ausschließlich für den Leistungsfall gilt. Der zum Kreis der Begünstigten einer Unterstützungskasse gehörende, aber vorzeitig ausgeschiedene Arbeitnehmer wird hinsichtlich der „unverfallbaren Anwartschaften" völlig anders behandelt als jene Arbeitnehmer, die einen Rechtsanspruch auf Versorgung haben. Begünstigte aus einer Unterstützungskasse... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte letztlich S 92.680 brutto sA und die Feststellung, dass die beklagte Partei schuldig sei, ihr die Krankenversicherungsprämie für die Gruppenkrankenversicherung in Höhe von derzeit S 1.742 sowie den Sachbezug in Form von Gutscheinen in der Höhe von S 545 weiter zu zahlen. Sie sei vom 16. 9. 1970 bis 30. 9. 1991 als Exportsachbearbeiterin bei der Beklagten angestellt gewesen, welche damals noch die Firma O***** regGenmbH geführt habe. Neben einem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 8.Oktober 1950 bis 30.April 1982 bei der Gemeinschuldnerin beschäftigt. Über das Vermögen der ehemaligen Dienstgeberin des Klägers wurde am 17.März 1995 das Konkursverfahren eröffnet. Aufgrund einer Bestandteil des Einzelvertrages gewordenen Pensionszuschußordnung der Gemeinschuldnerin bezog der Kläger vom 1. Juli 1983 zumindest bis zur Konkurseröffnung 14mal jährlich eine Zuschußpension zu den Leistungen aus der gesetzlichen Pensionsvers... mehr lesen...
Norm: BPG ArtVBPG §9BPG §15
Rechtssatz: Art V Abs 3 Satz 1 BPG stellt die grundlegende allgemeine Rückwirkungsregel des BPG dar. Widerrufsklauseln, die in vor dem Inkrafttreten des BPG vereinbarten Leistungszusagen enthalten sind, werden von der Rückwirkung nicht erfasst und bleiben daher gültig, soweit sie alte Anwartschaften beziehungsweise Leistungen aus alten Anwartschaften betreffen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...