Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen mit Bescheid vom 23. August 1996 beschlossen, gegen den Beschwerdeführer - auf Grund seiner Selbstanzeige - gemäß § 123 Abs. 1 in Verbindung mit § 118 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 kein Disziplinarverfahren einzuleiten. Gegen diesen Nichteinleitungsbeschluß erhob der Beschwerdeführer Berufung. Er beantragte, die "Überprüfung des Sachverhalts ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §111 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1 Z1;BDG 1979 §97 Abs3 idF 1983/138; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/19 90/09/0098 5 VwSlg 13292 A/1990 Stammrechtssatz Mit der Einstellung nach § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 ist die Feststellung verbunden, daß der Beamte eine Dienstpflichtverletzung begangen hat, aber die Fortführung des Disz... mehr lesen...