Der Beschwerdeführer steht als wirklicher Hofrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Mit einem dem Beschwerdeführer am 28. Oktober 2002 zugestellten Bescheid der belangten Behörde wurde Folgendes verfügt (Anonymisierung auch der folgenden Wiedergaben durch den Verwaltungsgerichtshof): "Gem. § 91 des Landesbeamten-Dienstrechtsgesetzes 1997 wird Ihnen ab 1.9.2002 ein Sonderurlaub auf die Dauer Ihrer Verwendung als Geschäftsführer bei der F GmbH unter Fo... mehr lesen...
Index: L22001 Landesbedienstete Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;LBDG Bgld 1997 §91 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Das Bgld LBDG 1997 enthält keine ausdrückliche Ermächtigung dafür, einen einem Beamten bewilligten Sonderurlaub vorzeitig zu beenden. Wird ein Sonderurlaub bis zu einem näher umschriebenen Zeitpunkt (... mehr lesen...