Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Kommissär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Finanzamt Gmunden. Mit Schreiben vom 1. Jänner 1988 beantragte er für das Kalenderjahr 1987 die Leistungsfeststellung, daß er den zu erwartenden Arbeitserfolg durch besondere Leistungen erheblich überschritten habe. Der Vorstand des Finanzamtes Gmunden legte diesen Antrag zusammen mit einem Bericht über die dienstlichen Leis... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art19B-VG Art69 Abs1BDG 1979 §87 Abs2 idF BDG-Nov 1986
Leitsatz: Mitteilung des Beurteilungsergebnisses der Dienstbehörde an den
Beamten kein Bescheid; keine Entscheidung in derselben Sache durch
Dienstbehörde und Leistungsfeststellungskommission; keine Überordnung
der Leistungsfeststellungskommission über die Dienstbehörde; keine
verfassun... mehr lesen...