Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit ursprünglichem Bescheid vom 16.06.2014 wurde dem Beschwerdeführer längstens für die Dauer der Ausübung einer näher genannten Funktion die Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs einer genannten Autoklasse zuerkannt. Diese Nutzung würde auch für Personen gelten, die mit dem Beschwerdeführer im gemeinsamen Haushalt leben. Ebenfalls im
Spruch: wurde festgehalten, dass der Beschwerdeführer den für die Privatnutzung anzusetzenden Sachbezugswert st... mehr lesen...