Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Justiz. Nach seinem Vorbringen benützte er seit dem Jahre 1976 während der Dienstzeit unentgeltlich einen bestimmten Abstellplatz in der Tiefgarage des Amtsgebäudes des Bundesministeriums für Justiz in Wien, Neustiftgasse 2, jeweils gemeinsam mit einem anderen bei diesem Bundesministerium Dienst versehen... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art17B-VG Art18 Abs1B-VG Art83 Abs2B-VG Art94B-VG Art126b Abs5MRK Art6 Abs1 / civil rightsBDG 1979 §80 Abs2BDG 1979 §80 Abs5BDG 1979 §80 Abs8GehG 1956 §24a Abs5
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die bescheidmäßige Zuweisung eines PKW-Abstellplatzes und Festsetzung
eines Benü... mehr lesen...