Der Beschwerdeführer steht als Hofrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist eine Bundespolizeidirektion (im folgenden BPD), in der er als Leiter einer Abteilung tätig ist. Mit Bescheid vom 26. November 1979 überließ der (damalige) Polizeidirektor dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 des Gehaltsüberleitungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1947, eine näher beschriebene Wohnung im bundeseigenen Amtsgebäude der BPD im II. Obergeschoß mit einer Verre... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs2;BDG 1979 §80 Abs5 Z3;BDG 1979 §80 Abs6 impl; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/12/0191 E 2. Juli 1997
Rechtssatz: Der Wegfall eines (auch gegebenen) öffentlich-rechtlichen Zuweisungsinteresses an einer Naturalwohnung reicht für sich allein nicht aus, die Naturalwohnung zu entziehen (vgl hingegen die Regelung für Dienstwohnu... mehr lesen...