Entscheidungen zu § 8 Abs. 2 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2008/10/17 2008/12/0002

Zur Vorgeschichte wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf deren ausführliche Darstellung im hg. Erkenntnis vom 30. Mai 2006, Zl. 2005/12/0202, verwiesen. Mit dem zitierten Erkenntnis wurde ein im Instanzenzug ergangener Bescheid der belangten Behörde vom 12. August 2005, mit welchem ein Antrag der Beschwerdeführerin vom 9. März 2005 auf Versetzung in den Ruhestand gemäß § 14 Abs. 1 und 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 (im Folgenden: BDG 1979), abgewiesen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.10.2008

TE Vwgh Erkenntnis 1995/12/20 95/12/0163

Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in der Dienstklasse VIII in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; er wird im Bereich des Amtes der Tiroler Landesregierung verwendet. Mit Bescheid vom 9. März 1995 (beim Verwaltungsgerichtshof angefochten unter Zl. 95/12/0088) war die dem Beschwerdeführer für seine Verantwortung im Rahmen der Erziehungsberatung bezahlte Verwendungszulage gemäß § 30a Abs. 1 Z. 3 des auch im Tiroler Landesdienstrecht anwendbaren Gehaltsg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.12.1995

RS Vwgh 1995/12/20 95/12/0163

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs4;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3;BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §40 Abs2;BDG 1979 §8 Abs2;
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines in einem rechtsstaatlichen Verfahren dargelegten wichtigen dienstlichen Interesses ist nahezu jede Versetzung oder Verwendungsänderung rechtlich zulässig. Unzulässig sind derartige Personalmaßnahmen trotz Vorliegens eines wichtigen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.1995

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