Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich, ist Offizier beim Bundesheer und versah bis 31.10.2019 Dienst beim XXXX . Mit rechtskräftigem Bescheid seiner Dienstbehörde vom 02.08.2019 wurde dem Beschwerdeführer auf seinen Antrag ein Karenzurlaub gegen Entfall der Bezüge gemäß § 75 Abs. 1 BDG 1979 von 01.11.2019 bis 30.04.2021 gewährt. 2. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid ... mehr lesen...