Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer steht als Beamter des Ruhestandes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er stand zuletzt als Berufsoffizier Verwendungsgruppe H2 beim Kommando Führungsunterstützung & Cyber Defense in Verwendung. Für den Zeitraum vom 31.12.2003 bis 30.12.2008 wurde ihm mit Bescheid vom 03.12.2003, GZ. P404489/14-PersB/2003, ein Urlaub gegen Entfall der Bezüge (Karenzurlaub) gewährt. Dabei wurde gemäß § 22e BB-So... mehr lesen...