Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat das aufrechte Bestehen eines Dienstverhältnisses zwischen den Parteien über den 31. 7. 2000 hinaus zufolge gerechtfertigter Dienstgeberkündigung zurecht verneint, sodass auf dessen
Begründung: verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend und zusammenfassend ist den Ausführungen des Revisionswerbers Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat das aufrechte Bestehen eines Dienstverhältnisses zwischen den Parteien über... mehr lesen...
Norm: BDG 1979 §56 Abs2
Rechtssatz: Zur Gefährdung sonstiger wesentlicher dienstlicher Interessen - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des VwGH. (Hier: Facharzt für innere Medizin der neben seiner Tätigkeit als Oberarzt am LKH Salzburg/Department für Invasive Kardiologie ein privates Herzkatheterlabor betrieb.) Entscheidungstexte 9 ObA 208/02g Entscheidungstext OGH 26.02.2003 9 Ob... mehr lesen...