Entscheidungen zu § 49 Abs. 1Z3 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2008/6/25 2007/12/0122

Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 29. April 2006, einem Samstag, führte er als eingeteilter Kraftfahrer D (Großraumbus) auf Grund eines Transportauftrages des Militärkommandos für Niederösterreich in der Zeit von 8.00 bis 19.00 Uhr eine Fahrt über St. Pölten - Allentsteig Truppenübungsplatz Rundfahrt - Stift Zwettl - Rastenfeld - Truppenübungsplatz Rundfahrt - Rückfahrt nach St. Pölten im Rahmen einer Öffentlichkei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.06.2008

RS Vwgh 2008/6/25 2007/12/0122

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1 idF 2000/I/142;BDG 1979 §49 Abs1 Z1 idF 2000/I/142;BDG 1979 §49 Abs1 Z3 idF 2000/I/142;BDG 1979 §49 Abs1 Z4 idF 2000/I/142;
Rechtssatz: Wie der zweite Satz des § 49 Abs. 1 BDG 1979 zeigt, ist der Gesetzgeber in Ansehung der Berücksichtigung nicht ausdrücklich angeordneter Mehrdienstleistungen äußerst restriktiv. Selbst Mehrdienstleistungen, die zur Ab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.2008

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