Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 08.08.2017 beantragte der Beschwerdeführer im Wege seiner rechtsfreundlichen Vertretung die bescheidmäßige Absprache über die Berücksichtigung der EU-Arbeitszeitrichtlinie bei der hinkünftigen Diensteinteilung des Beschwerdeführers bzw. bei der Erstellung des Dienstplanes für die Dienststelle Polizeiinspektion XXXX, in eventu die bescheidmäßige Feststellung der Gültigkeit der EU-Arbeitszeitrichtlinie (Verordnung 2003/88/... mehr lesen...