Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der XXXX Beschwerdeführer (BF) ist Exekutivbeamter im Zuständigkeitsbereich der Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge LPD) und trägt der Amtstitel Bezirksinspektor. Seine Dienststelle ist das Anhaltezentrum XXXX (in der Folge AHZ) und er ist dort qualifizierter Sachbearbeiter in der Funktion eines stellvertretenden Gruppenkommandanten. Im tatrelevanten Zeitraum waren im AHZ 60 Polizei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitigen und – in Bezug auf die Beschwerde des Disziplinaranwalts unter Bedachtnahme auf das das Bundesverwaltungsgericht bindende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 04.04.2024, Ro 2024/09/0001-9 – zulässigen Beschwerden erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Insp. XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingeteilter Exekutivbeamter bei der Landespolizeidirektion Niederösterreich; er wird derzeit bei der P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitigen und – in Bezug auf die Beschwerde des Disziplinaranwalts unter Bedachtnahme auf das das Bundesverwaltungsgericht bindende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 04.04.2024, Ro 2024/09/0001-9 – zulässigen Beschwerden erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Insp. XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingeteilter Exekutivbeamter bei der Landespolizeidirektion Niederösterreich; er wird derzeit bei der P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich, er ist Exekutivbeamter der Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: LPD) und verrichtet seinen Dienst im XXXX . 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich, er ist Exekutivbeamter der Landespolizeidirektion römisch 40 (in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht als Polizeioffizier in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich. Sein Arbeitsplatz liegt im Zuständigkeitsbereich der Landespolizeidirektion XXXX (LPD), seit 01.03.2020 ist er auf dem Arbeitsplatz des stellvertretenden Leiters des XXXX (Dienststelle X) eingeteilt. Von 02.11.2021 bis 18.04.2023 war der Beschwerdeführer wegen eines gegen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht seit 01.07.1985 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist gemäß § 17 Abs. 1 und 1a PTSG auf die Dauer seines Dienststandes der Telekom Austria AG bzw. der Telekom Austria Personalmanagement GmbH zur Dienstleistung zugewiesen. Er ist in die Verwendungsgruppe PT 6 ernannt und ist seit dem Jahr 2003 organisatorisch einem Personalpool zugeordnet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist als Polizist im Rang eines Chefinspektors zur Dienstleistung dem Bundesministerium für Inneres zugeteilt. Mit dem bekämpften Bescheid des Bundesministers für Inneres, wurde er von seiner Planstelle als Lehrer an einem Bildungszentrum der Sicherheitsakademie (E2a/6) abberufen und zum Landesamt für Verfassungs... mehr lesen...