Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor der Zollwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 28. März 2002 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 (im Folgenden. BDG 1979), mit Wirksamkeit vom 1. April 2002 vom Zollamt P zum Zollamt B versetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 7. April 2002 Berufung. Mit der v... mehr lesen...