Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer steht als Oberstudienrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Pädagogische Hochschule XXXX . Bis zu seiner Versetzung an die Pädagogische Hochschule XXXX am 01.09.2015 wurde der Beschwerdeführer an dieser mitverwendet und war ihr im Zeitraum von 01.09.2012 bis 31.08.2013 dienstzugeteilt. Am 14.04.2015 wurde im Amtsblatt der Wiener Zeitung eine Planstelle der Verwendung... mehr lesen...