Begründung: Die Klägerin, Beamtin der Stadt Wien, behauptete in ihrer Klage, ihr sei die ärztliche Leitung einer Krankenhausambulanz eines sozialmedizinischen Zentrums „in diskriminierender Art und Weise unter Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes" entzogen worden. Der Direktor des sozialmedizinischen Zentrums habe am 13. 5. 2005 angeordnet, dass eine jüngere und weniger erfahrene Ärztin wesentliche Aufgabenbereiche dieser Ambulanz übernehmen sollte, was eine Diskriminierung... mehr lesen...