Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.01.2016, GZ P710064/103-KdoEU/G1/2015, sprach die belangte Behörde aus: "Über Ihren Antrag vom 14.10.2015, eingelangt beim Kommando Einsatzunterstützung am 15.10.2015, wird seitens Kommando Einsatzunterstützung festgestellt, dass die Befolgung der mündlichen Weisung vom 09.10.2015, schriftlich wiederholt erteilt am 14.10.2015 mit GZ S90000/97-KdoEU/3/2015 (1), in Bezug auf die Wahrnehmung der zusätzlichen Aufgaben mi... mehr lesen...