Aus dem Vorbringen in der Beschwerde und dem vorgelegten, angefochtenen Bescheid ergibt sich: Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde über Antrag des Beschwerdeführers vom 23. Juni 1995 ausgesprochen, daß die Leistungsfeststellung für das Jahr 1994 rechtmäßig erfolgt sei und daß der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §6;BDG 1979 §278 Abs12;BDG 1979 §83 Abs4;BDG 1979 Art1 Z12 idF 1994/665;BDG 1979 Art1 Z5 idF 1994/665;BesoldungsreformG 1994 Art1 Z26;BesoldungsreformG 1994 Art1 Z60;VwRallg; Beachte Besprechung in ÖffD 1996/2, S 23;
Rechtssatz: ... mehr lesen...