1 Der Revisionswerber steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist seit 1. Juli 2012 beim Militärischen Immobilienzentrum auf dem Arbeitsplatz „Referent Vorhabenskoordinierung und Referent Öffentlichkeitsarbeit“ in Verwendung und wurde auf diesem Arbeitsplatz in die Verwendungsgruppe A 1 überstellt. 2 Mit Schreiben vom 19. Jänner 2016 und 8. Jänner 2018 beantragte der Revisionswerber jeweils seine Teilnahme an der Grundausbildung der Verwendung... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist seit 1. Juli 2012 beim Militärischen Immobilienzentrum auf dem Arbeitsplatz „Referent Vorhabenskoordinierung und Referent Öffentlichkeitsarbeit“ in Verwendung und wurde auf diesem Arbeitsplatz in die Verwendungsgruppe A 1 überstellt. 2 Mit Schreiben vom 19. Jänner 2016 und 8. Jänner 2018 beantragte der Revisionswerber jeweils seine Teilnahme an der Grundausbildung der Verwendung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §27 Abs1BDG 1979 §27 Abs1 Z1VwGG §34 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Gemäß § 27 Abs. 1 BDG 1979 besteht kein Anspruch auf Zulassung zu einer Grundausbildung, wenn eine solche nicht nach § 27 Abs. 1 Z 1 BDG 1979 Definitivstellungserfordernis für jene Verwendungsgruppe ist, in welcher der Beamte ernannt ist (vgl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §27 Abs1BDG 1979 §27 Abs1 Z1VwGG §34 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Gemäß § 27 Abs. 1 BDG 1979 besteht kein Anspruch auf Zulassung zu einer Grundausbildung, wenn eine solche nicht nach § 27 Abs. 1 Z 1 BDG 1979 Definitivstellungserfordernis für jene Verwendungsgruppe ist, in welcher der Beamte ernannt ist (vgl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §27 Abs1 Z1BDG 1979 §45VwGG §34 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Aus der den Dienstgeber treffenden Fürsorgepflicht ist kein subjektives Recht auf Zulassung zu einer Grundausbildung, die kein Definitivstellungserfordernis für jene Verwendungsgruppe bildet, der ein Beamter angehört, abzuleiten (vgl. VwGH 6.10.20... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §27 Abs1 Z1BDG 1979 §38BDG 1979 §45VwGG §34 Abs1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/12/0004 B 6. Oktober 2020 RS 2 Stammrechtssatz Dass dem Beamten kein subjektives Recht auf Versetzung zukommt, bedeutet allerdings nicht, dass den Dienstgeber im Falle des Mobbings oder Bossings durch einen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor (Verwendungsgruppe E 2b) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er gehört der Gruppe der Einsatzpiloten und Luftfahrzeugwarte an und ist im Bereich der Flugpolizei tätig. Mit Antrag vom 21. März 2005 ersuchte der Beschwerdeführer um bescheidmäßige Entscheidung über seine Zulassung zum Grundausbildungslehrgang 2005/2006 für die Verwendungsgruppe E 2a in Anwendung des (in diesem Zeitpunkt in Kraft gestandenen) § 16 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §144 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §27 Abs1 idF 2002/I/119;B-VG Art139;GrundausbildungsV Exekutivdienst 1999 §5 Abs2;GrundausbildungsV Exekutivdienst 2005 §5 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/12/0094 E 15. November 2006
2006/12/0095 E 15. November 2006
2006/12/0096 E 15. November 2006
2006/12/0097 E 15. November 2006
2006/12/0098 E 15.... mehr lesen...