Entscheidungsgründe: Der Beklagte schloss am 28. 4. 1992 mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung einen vom 1. 6. 1992 bis 31. 5. 2005 befristeten Dienstvertrag, in dem als Beschäftigungsart "Militärpilotenanwärter" vorgesehen war. In Punkt 15 waren als Sonderbestimmungen folgende festgehalten: "15 Sonderbestimmungen a) Das Dienstverhältnis endet vor der unter Punkt 6 angeführten Dauer, wenn der Dienstnehmer die Befähigung zur Militärluftfahrt mangels I. geistiger... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 BIIhBDG §20 Abs4BDG §20 Abs5
Rechtssatz: Eine zulässig getroffene vertragliche Rückzahlungsverpflichtung von Ausbildungskosten eines Beamten (hier Piloten) wird durch die durch die BDG - Nov 1988 eingeführte gesetzliche Rückzahlungsverpflichtung nach § 20 Abs 4 und 5 nicht unwirksam. Entscheidungstexte 8 ObA 211/94 Entscheidungstext OGH 15.09.1994 8 ObA 211/9... mehr lesen...