Begründung: Die minderjährige Stefanie H***** befindet sich im Haushalt ihrer Mutter und ist einkommens- und vermögenslos. Der unterhaltspflichtige Vater bezog in der Zeit vom 1.7.1996 bis zum 31.12.1996 eine monatliche Pension von S 20.005,20 (inklusive anteiliger Sonderzahlungen). Er hat keinerlei weitere Einkünfte. Er ist noch für seinen Sohn Wolfgang H*****, geboren am 17.7.1978 sorgepflichtig. Seine Unterhaltsverpflichtung betrug zuletzt auf Grund des Beschlusses des Erstge... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BcBDG §16
Rechtssatz: Ein krankheitshalber in den Ruhestand versetzter Beamter, dessen Krankheit geheilt und der daher wieder dienstfähig wäre, muß sich im Sinne des Anspannungsgrundsatzes - auch wenn kein Rechtsanspruch besteht, wieder in Dienst gestellt zu werden - um eine Wiederaufnahme in den Aktivstand bemühen. Wird dies von der Dienstbehörde abgelehnt, käme Anspannung auf ein höheres als das tatsächlich als Ruhegenuß bezo... mehr lesen...