Entscheidungsgründe: Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich – rechtlichen Dienstverhältnis. Ihre Stammdienststelle befindet sich im Justizressort im Sprengel des OLG XXXX . Am XXXX 1992 wurde sie als Vetragsbedienstete der Entlohnungsgruppe „d“ des Entlohnungsschemas I auf befristet Zeit beim BG XXXX aufgenommen. Am XXXX 1993 wurde das Dienstverhältnis unbefristet. Am XXXX 1998 stellte sie einen Antrag auf Zulassung „zum Ausbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Ger... mehr lesen...