Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt 1. Der im Jahr 1957 geborene Disziplinarbeschuldigten (im Folgenden kurz DB) stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand als Hofrat der Verwendungsgruppe A1 in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und verrichtete als Referatsleiter (Strafamt) in der sicherheits- und verwaltungspolizeilichen Abteilung der Landespolizeidirektion S seinen Dienst. 2. Mit dem im
Spruch: genannten Disziplinarerkenntnis verhängte die Disziplina... mehr lesen...