Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Mitbeteiligte bzw Beschuldigte (im Folgenden: B) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund als Beamter, in Verwendung bei der XXXX (im Folgenden: T). 2. Am 03.01.2020 erließ Mag. Georg G XXXX (im Folgenden: G) „für die Leiterin des zuständigen Personalamtes“ der T als Dienstbehörde eine Disziplinarverfügung gegen den B, wegen des Inhalts einer von B an Andreas B XXXX (im Folgenden: BA) versandten E-Mail vom Frei... mehr lesen...