Norm: PatG §4 Abs1PatG §49 Abs3
Rechtssatz: Wer gegen den Urheber einer Erfindung nur einen obligatorischen Anspruch auf Übertragung hat, ist nicht Rechtsnachfolger des Erfinders und daher nicht zur Erhebung der Aberkennungsklage nach § 29 Abs 1 Z 1 PatG legitimiert. Veröff: PBl 1967,66 = ÖBl 1967,29 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OPM0002:1966:RS0105383 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...