Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein Unternehmen mit Sitz in Malta und einer inländischen Betriebsstätte, die im Firmenbuch eingetragen ist; sie bietet über das Internet ua über die von ihr zur Nutzung angemieteten Domains phonesex.at und sadoland.at Telefondienstleistungen und Live-Cam-Darbietungen pornografischen Inhalts an. Die Beklagte ist ein Unternehmen mit Sitz in Wien, das im wesentlichen dieselben Dienstleistungen anbietet wie die Klägerin. Sie stellt unter den Domai... mehr lesen...