Entscheidungsgründe: : Rechtliche Beurteilung Die von der Revision relevierte Nichtigkeit wegen Befangenheit des an der Entscheidung des Berufungsgerichtes beteiligten fachkundigen Laienrichter aus dem Kreis der Arbeitnehmer liegt nicht vor. Zutreffend hat das Berufungsgericht über den erst nach Urteilsfällung gegen den fachkundigen Laienrichter gestellten Ablehnungsantrag entschieden (vgl RIS-Justiz RS0042028 mwN zuletzt 8 ObA 259/01y). Das Berufungsgericht ... mehr lesen...