Entscheidungsgründe: Die Klägerin legte am 8. 6. 2000 an einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe die Reifeprüfung ab. Sie war anschließend im Betrieb der Beklagten vom 5. 9. 2000 bis 27. 1. 2001 als Lehrling im Lehrberuf "Friseurin und Perückenmacherin" beschäftigt. Als Lehrlingsentschädigung erhielt sie das gemäß dem einschlägigen Kollektivvertrag für das erste Lehrjahr gebührende Entgelt. Unstrittig ist, dass angesichts der von der Klägerin abgelegten Reifeprüfung ge... mehr lesen...