Norm: BAG §12 Abs3 Z1
Rechtssatz: Unter "Gegenstand des Betriebes" im Sinne des § 12 Abs 3 Z 1 BAG ist etwa bei Gewerbetreibenden die Anführung des Wortlautes der für die Ausbildung in dem betreffenden Lehrberuf wesentlichen Gewerbeberechtigung zu verstehen. Entscheidungstexte 14 ObA 85/87 Entscheidungstext OGH 16.09.1987 14 ObA 85/87 Veröff: SZ 60/174 = JBl 1988,127 = Arb 1... mehr lesen...
Norm: BAG §12 Abs3 Z1
Rechtssatz: Unter "Gegenstand des Betriebes" im Sinne des § 12 Abs 3 Z 1 BAG ist etwa bei Gewerbetreibenden die Anführung des Wortlautes der für die Ausbildung in dem betreffenden Lehrberuf wesentlichen Gewerbeberechtigung zu verstehen. Entscheidungstexte 14 ObA 85/87 Entscheidungstext OGH 16.09.1987 14 ObA 85/87 Veröff: SZ 60/174 = JBl 1988,127 = Arb 1... mehr lesen...