IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Voppichler-Thöni über die Beschwerde des AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 09.09.2019, Zl ***, betreffend Übertretungen nach dem Arbeitszeitgesetz, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis betreffend die Spruchpunkte 3. und 7. behoben und das Verwaltungsstrafve... mehr lesen...