Norm: AZG §5 Abs1AZG §5 Abs11AZG §25
Rechtssatz: Bereitschaftsdienste, die außerhalb der normalen Arbeitszeit geleistet werden, sind Überstunden minderer Art. Für die Geltendmachung von Überstunden getroffene Verfallsbestimmung sind auch auf derartige Bereitschaftsdienste anzuwenden. Entscheidungstexte 9 ObA 186/88 Entscheidungstext OGH 31.08.1988 9 ObA 186/88 ... mehr lesen...