I. 1. Unter dem Datum 2. Juni 1989 erließ die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau - nachdem eine diesbezügliche Strafverfügung derselben Behörde vom 27. Juli 1987 aufgrund eines dagegen erhobenen Einspruches des nunmehrigen Beschwerdeführers außer Kraft getreten und das ordentliche Verfahren eingeleitet worden war - gegenüber dem Beschwerdeführer ein Straferkenntnis, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben es, wie am 30.06.1987 von einem Organ des Arbeitsinspektorate... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §17 Abs1;AZG §17 Abs2;AZG §17 Abs3;AZG §26 Abs1;FahrtbV §2;FahrtbV §4 Abs5;FahrtbV §4;
Rechtssatz: § 17 und § 26 AZG normieren keine Verpflichtung des Arbeitgebers, für seine Arbeitnehmer (Lenker) persönliche Fahrtenbücher oder Durchschriften der Wochenberichtsblätter dieser Bücher zu führen. Daß die persönlichen Fahrtenbücher vielmehr von den Lenkern und Beifahrern zu... mehr lesen...