IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dünser über die Beschwerde von Frau AA, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 08.05.2019, Zl ***, betreffend Übertretung nach dem AWG 2002, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als dass die ausgesprochene Geldstrafe in der Höhe von Euro 450,00 (Ersatzfreiheitsstrafe 12 Stunden), auf Euro 45,00 (Ersatzfreiheitsstrafe 12 Stund... mehr lesen...