IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Richter MMag. Horrer über die Beschwerde des Herrn A gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 7. Juli 2021, Zl. ***, betreffend die Zurückweisung eines Antrages auf Fristverlängerung gemäß § 53 Abs. 3 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und 2 Verw... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.09.2021 Norm: AWG 2002 §2 Abs7 Z2AWG 2002 §52 Abs1AWG 2002 §53 Abs1AWG 2002 §53 Abs3
Rechtssatz: Eine Sanierung des kontaminierten Standortes im Sinne des § 53 Abs 3 AWG liegt auch dann im öffentlichen Interesse, wenn die Auswirkungen auf die Umwelt (zB auf das Grundwasser) nur geringfügig sind. Schlagworte Umweltrecht; Abfallwirtschaft; mobil... mehr lesen...