I. 1 Der Revisionswerberin wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (im Folgenden: LH) vom 3. März 1999 gemäß § 29 Abfallwirtschaftsgesetz 1990 (im Folgenden: AWG 1990) die abfallwirtschaftsrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Bodenaushubdeponie auf näher bezeichneten Grundstücken in der KG N erteilt. Unter Auflagenpunkt II. A) 18. wurde festgelegt, dass die Grundfläche eines Schüttabschnittes des Deponiekörpers zur Hintanhaltung nach... mehr lesen...