Norm: nö AWG §3. EWG-RL 75/442/EWG - Abfällerichtlinie 375L0442 allg
Rechtssatz: Nach § 3 NÖ AWG (der sich mit der Definition in der RL 91/156/EWG grundsätzlich deckt) stellen Altkleider und Altschuhe, deren man sich entledigen will und daher - allenfalls auch in Erwartung einer Wiederverwertung - in einen Sammelcontainer wirft, Abfall dar. Entscheidungstexte 7 Ob 321/99b Entscheidung... mehr lesen...
Norm: AHG §1 FB-VG Art10 Abs1 Z12oöAWG §3
Rechtssatz: Bei der Vollstreckung eines Abfallbeseitigungsauftrags einer Gemeinde (hier: Stadt mit eigenem Statut) durch den Bürgermeister wird dieser funktionell für das Land tätig. Entscheidungstexte 1 Ob 4/95 Entscheidungstext OGH 17.10.1995 1 Ob 4/95 Veröff: SZ 68/190 European Ca... mehr lesen...