Zum Sachverhalt und zur Vorgeschichte dieser Beschwerdesache wird auf die hg. Erkenntnisse vom 15. September 2011, Zl. 2009/07/0154, und vom heutigen Tag, Zl. 2010/07/0040, verwiesen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 5. Oktober 2009 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 4 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002) die Sammlung angezeigter, nicht gefährlicher Abfälle untersagt. Die dag... mehr lesen...