Rechtssatz: Über Antrag des h Tribunals bezog der VfGH dieses Berufungsverfahren als Anlassfall zur eingangs zit. Zahl in die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Wortfolge "von 50 000" in § 39 Abs.1 lit.a AWG - als hier präjudizielle Mindeststrafe - ein. Mit Erkenntnis vom 16.3.2000, G 312/97, G 3/99 uwZ, hob der VfGH diese Mindeststrafe - mit sofortiger Wirkung und ohne dass frühere gesetzliche Bestimmungen wieder in Kraft treten - als verfassungswidrig auf. Auf Grund der Anlassfallwirku... mehr lesen...